GIO IV-Verträge

Die GIO-Geschäftsführung verhandelt Selektivverträge mit den Kostenträgern. Diese Versorgungsverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen stehen für eine hohe Transparenz der medizinischen Leistung und verbessern die Qualität der Patientenversorgung.

Zurzeit bestehen Verträge mit:

  • AOK NordWest
    Vertrag zur Integrierten Versorgung nach §§ 140 a-d SGB V
    über die Durchführung von ambulanten Augenoperationen

  • BARMER
    Vertrag über eine besondere Versorgung gemäß § 140a Abs. 1 SGB V
    zur ambulanten Erbringung augenchirurgischer Eingriffe in Schleswig-Holstein

  • Techniker Krankenkassen Schleswig-Holstein
    "Open House Kataraktvertrag" 
    Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V

Weitere Details und den Login für Leistungserbringer finden Sie auf dem GIO-Abrechnungsportal.