Die GIO-Geschäftsführung verhandelt Selektivverträge mit den Kostenträgern. Diese Versorgungsverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen stehen für eine hohe Transparenz der medizinischen
Leistung und verbessern die Qualität der Patientenversorgung.
Zurzeit bestehen Verträge mit:
- AOK NordWest
Vertrag zur Integrierten Versorgung nach §§ 140 a-d SGB V
über die Durchführung von ambulanten Augenoperationen
- BARMER
Vertrag über eine besondere Versorgung gemäß § 140a Abs. 1 SGB V
zur ambulanten Erbringung augenchirurgischer Eingriffe in Schleswig-Holstein
- Techniker Krankenkassen Schleswig-Holstein
"Open House Kataraktvertrag"
Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V
Weitere Details und den Login für Leistungserbringer finden Sie auf dem GIO-Abrechnungsportal.